EigZulG - Es muss mit Sonderkontrollen gerechnet werden
Die Eigenheimzulage wird normalerweise acht Jahre lang ohne erneute Prüfung gezahlt, anschließende Sachverhalte werden dem Finanzamt nicht unbedingt bekannt. Das Hessische Finanzministerium hat dies laut Pressemitteilung vom 09.03.2005 zum Anlass für Sonderkontrollen genommen. Die ergaben, dass in den vergangenen beiden Jahren rund 2,5 Mio. EUR Eigenheimzulage zu Unrecht ausgezahlte wurde. Geprüft wurde etwa die Zulage für Ausbauten und Erweiterungen sowie für Kinder. Entfallen die Voraussetzungen kommen viele Zulage-Empfänger ihrer Anzeigenpflicht nicht nach. Beanstandet wurden mehr als die Hälfte der geprüften Fälle. Weitere Missbräuche wurden aufgedeckt, indem Bauherrn aus dem Eigenheim ausgezogen sind oder dieses verkauft haben, aber weiterhin eine Zulage erhielten.
Diese Prüfergebnisse wird auch andere Bundesländer ermuntern, verstärkt Eigenheimzulagefälle auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wer unzulässigerweise eine Zulage erhält, muss damit rechnen, künftig erwischt zu werden. Die Beamten sind angewiesen, sofort Anzeige zu erstatten, wenn Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.
Eine weitere Auswirkung wird sich aus den Angaben innerhalb der Steueramnestie ergeben. So kann der Bescheid über die Zulage aufgehoben werden, wenn nachträglich bekannt wird, dass die maßgebliche Einkunftsgrenze überschritten wurde.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig