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  • Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Ein Beleg über 100 EUR ist im Jahr 2005 bis zu 53 EUR wert!

     

    Viele Steuerpflichtige unterschätzen den Wert von Belegen über Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Dass es sich lohnt, Belege zu sammeln bzw. Eigenbelege über Fahrt- und Reisekosten anzufertigen, zeigen die nachfolgenden Berechnungen: 

     

    -> Eine Quittung über 100 EUR führt bei Arbeitnehmern zu einer Steuerminderung bei der Einkommensteuer, Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag, die im Jahr 2005 zwischen 15,83 EUR (= 15 EUR Einkommensteuer + 0,83 EUR Solidaritätszuschlag) und 46,30 EUR beträgt. Der Betrag von 46,30 EUR errechnet sich aus dem Spitzensteuersatz von 42% zuzüglich ca. 2% echte Kirchensteuerbelastung und 5,5% Solidaritätszuschlag (von 42%). 

     

    -> Bei Selbstständigen, die Vorsteuern abziehen können, erhöht sich der Wert einer 100 EUR-Quittung auf bis zu 53,70 EUR. Der Betrag von 53,70 EUR errechnet sich wie folgt: 13,80 EUR Vorsteuerabzug zuzüglich 46,3% Ersparnis an Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag von 86,20 EUR.