Einkommensteuer und Sozialversicherung: Neue Rechtsprechung zur Abgrenzung der steuerfreien Sachbezüge vom Arbeitslohn
1. Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung sind Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Die 44 EUR-Freigrenze des § 8 Abs.2 Satz 1 EStG findet in solchen Fällen also keine Anwendung. Dies hat der BFH mit Urteil vom 27.Oktober 2004 entschieden und damit dem sog. „Devisenmodell“ die Grundlage entzogen.
Im Streitfall hatte ein Zahnarzt seiner Ehefrau jeden Monat zusätzlich zum Gehalt 49,80 DM in spanischen Peseten ausbezahlt. Eine solche Zuwendung bleibt also nicht steuer- und beitragsfrei.
BFH-Urteil v. 27.10.04 (VI R 29/02) in DStRE 2005 S.72.
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