Einlagensicherung - Mindestdeckung soll steigen
Um die Funktionstüchtigkeit der Einlagensicherungssysteme des deutschen Bankenwesens zu verbessern und damit das Vertrauen der Anleger zu stärken, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vorgelegt. Es sind drei Kernpunkte vorgesehen:
1. Die Mindestdeckung für Einlagen soll ab dem 30.6.09 auf 50.000 EUR und ab dem 31.12.10 auf 100.000 EUR angehoben werden.
2. Anleger sollen zukünftig nicht mehr am Verlust beteiligt werden. Derzeit müssen sie 10 % selber tragen.
3. Die Auszahlungsfrist (= Frist, die nach Feststellung des Entschädigungsfalles bis zur Auszahlung abgewartet werden muss) soll auf höchstens 30 Tage verkürzt werden. Von Bankenschließungen betroffene Anleger sollen ihr Geld bei der Einlagensicherung grundsätzlich nach 20 Arbeitstagen seit Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin erhalten. Die Frist von 20 Tagen kann bei außergewöhnlichen Umständen und nach Zustimmung durch die BaFin auf maximal 30 Arbeitstage verlängert werden.
Hinweis: Die Erhöhung der Mindestdeckung sowie die Streichung des Selbstbehalts der Anleger in Höhe von derzeit 10 % werden dazu führen, dass die an den Sicherungssystemen teilnehmenden Banken künftig erheblich höhere Beiträge einzahlen müssen.
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