ELENA - Ab 2010 kommt schrittweise der elektronische Entgeltnachweis
Die Einkommens- und Beschäftigungsdaten der Arbeitnehmer sollen künftig in einer neuen, zentralen Datenbank gespeichert werden. Der Bundestag stimmte deshalb dem Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) zu. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Arbeitgeber ab dem 1.1.2010 verpflichtet sind, die Entgeltbescheinigungen ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege monatlich an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung weiterzuleiten. Damit sollen die bisherigen Papierbescheinigungen ersetzt werden. Der Aufbau der Infrastruktur soll im Jahre 2009 abgeschlossen sein.
Informationen zum Einkommen sind Voraussetzung zur Leistungsberechnung in unserem Sozialsystem. Der Arbeitgeber erfährt künftig nicht mehr, wann seine Mitarbeiter oder deren Angehörige Sozialleistungen beantragen wollen. Ab 2012 müssen Arbeitnehmer über ein formalisiertes elektronisches Verfahren ihre persönlichen Verhältnisse nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Die Behörden oder Gerichte greifen dann auf die Einkommensdaten zu, die der Arbeitgeber zuvor monatlich an eine zentrale Stelle gemeldet hatte. Dort werden sie in verschlüsselter Form gespeichert. Die Entschlüsselung erfolgt nur bei Freigabe durch den einzelnen Bürger.
Im ersten Schritt soll zunächst die Bundesagentur für Arbeit den elektronischen Entgeltnachweis für die Berechnung von Leistungsansprüchen nutzen. Anschließend sollen die Wohngeld- und Elterngeldstellen mit dem Abruf der Bescheinigungsdaten beginnen. Auf Basis der dabei gewonnenen Erfahrungen soll das Verfahren ab 2015 dann schrittweise auf andere Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialrecht ausgeweitet werden.
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