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  • Erbschaftsteuer - Neue Tarife und Freibeträge

    Der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) vom 11.12.2007 (unter www.iww.de, Abruf-Nr. 073891) sieht eine Bewertung aller Vermögensarten zu Marktpreisen, erhöhte Freibeträge sowie steigende Steuersätze in den Klassen II und III vor. Die neuen Tarife sollen bei unentgeltlichen Erwerben unter Lebenden und von Todes wegen ab Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuerrechts gelten. Bei Erwerben von Todes wegen ab dem 1.1.2007 soll es ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht geben, jedoch nicht für die persönlichen Steuersätze. Da sich die Steuersätze in der Klasse I nicht aber in den Klassen II und III deutlich erhöhen, wird die Wahl zur Anwendung des neuen Rechts wohl nur für Betriebsvermögen in Betracht kommen, wenn der Verschonungsabschlag von 85 v.H. genutzt werden soll und die 15-Jahresfrist eingehalten werden kann.  

     

    Persönliche und sachliche Freibeträge

     

    derzeit  

    in EUR  

    geplant  

    in EUR  

    Erhöhung  

    in EUR  

    Ehegatte  

    307.000  

    500.000  

    193.000  

    Eingetragener Lebenspartner  

    5.200  

    500.000  

    494.800  

    Kinder und Stiefkinder  

    205.000  

    400.000  

    195.000  

    Enkel  

    51.200  

    200.000  

    148.800  

    Eltern und Voreltern im Erbfall  

    51.200  

    100.000  

    48.800  

    Steuerklasse II  

    10.300  

    20.000  

    9.700  

    Steuerklasse III  

    5.200  

    20.000  

    14.800  

    Versorgungsfreibetrag Ehegatte  

    256.000  

    256.000  

    0  

    - eingetragener Lebenspartner  

    0  

    256.000  

    256.000  

    - Kinder  

    bis 52.000  

    bis 52.000  

    0  

    Beschränkt Steuerpflichtige  

    1.100  

    2.000  

    900  

    Hausrat Steuerklasse I  

    41.000  

    41.000  

    0  

    Bewegliche Gegenstände I  

    10.300  

    12.000  

    1.700  

    Hausrat, Gegenstände II und III  

    10.300  

    12.000  

    1.700  

    Betriebsvermögen, Freibetrag  

    225.000  

    0  

    -225.000  

    - gleitender Abzugsbetrag  

    0  

    150.000  

    150.000  

    - Verschonungsabschlag  

    35 v.H.  

    85 v.H.  

    50 v.H.  

     

    Steuersätze

    Vermögen bis (in EUR)  

    Klasse I  

    (in v.H.)  

    Klasse II  

    (in v.H.)  

    Klasse III  

    (in v.H.)  

    alt  

    neu  

    alt/neu  

    alt  

    neu  

    alt  

    neu  

    52.000  

    75.000  

    7  

    12  

    30  

    17  

    30  

    256.000  

    300.000  

    11  

    17  

    30  

    23  

    30  

    512.000  

    600.000  

    15  

    22  

    30  

    29  

    30  

    5.113.000  

    6.000.000  

    19  

    27  

    30  

    35  

    30  

    12.783.000  

    13.000.000  

    23  

    32  

    50  

    41  

    50  

    25.565.000  

    26.000.000  

    27  

    37  

    50  

    47  

    50  

    darüber  

    30  

    40  

    50  

    50  

    50  

     

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 134 | ID 116990