Erbschaftsteuerreform – Bewertungsansätze beim Grund- und Betriebsvermögen
Das BMF hat erste Entwürfe der Durchführungsverordnungen für die Bewertung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Einheiten veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um folgende Verordnungsentwürfe:
- Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung (AntBVBewV),
- Grundvermögensbewertungsverordnung (GrBewV) und
- Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (LuF BewV).
Im Regierungsentwurf zur Erbschaftsteuerreform wird darauf verwiesen, dass die Bewertung dieser wirtschaftlichen Einheiten durch die Rechtsverordnungen geregelt werden soll. Diese sollen ein vereinfachtes Verfahren bieten, um die vom BVerfG geforderten Verkehrswerte zu ermitteln.
Ansatz von Grundvermögen
Die GrBewV setzt die Vorgaben des geplanten neuen ErbStG um, wonach Immobilien durch ein Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren erfasst werden sollen. Sie basiert auf der Wertermittlungsverordnung sowie auf Daten von unabhängigen Gutachterausschüssen. Auch künftig darf der Nachweis erbracht werden, dass der Verkehrswert niedriger ist als der typisiert ermittelte Betrag. Zum ermittelten Gebäudewert kommt der Betrag für den Grund und Boden über eine Nebenrechnung hinzu. Das Grundstück errechnet sich durch Multiplikation der Fläche mal aktuellem Bodenrichtwert, ohne dass es wie derzeit zu einem Abschlag von 20 v.H. kommt.
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