ErbStG - Eckpunkte zur Regelung der Unternehmensnachfolge
Die Teilnehmer einer hochkarätige Gesprächsrunde auf Bund-Länder-Ebene haben sich auf die Eckwerte für einen Referentenentwurf zur Regelung der Unternehmensnachfolge (Unternehmensnachfolgeerleichterungsgesetz) geeinigt. Bis zur Erstellung der Regierungsvorlage, die für den 30.8.2006 geplant ist, besteht aber weiterhin erheblicher Diskussionsbedarf.
Eckpunkte für einen Referentenentwurf
Die Steuer auf produktiv eingesetztes Vermögen soll künftig bei Übergängen ab 2007 zehn Jahre lang gestundet werden. Die Steuer erlischt in zehn Jahresraten unter der Voraussetzung einer Betriebsfortführung, sodass sie nach Ablauf des Zeitraums ganz entfällt. Der Entwurf bindet diese Entlastung an den Erhalt der im Zeitpunkt des Erwebs vorhandenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Bei einer Reduzierung der Arbeitsplätze innerhalb des Zehnjahreszeitraums mindert sich der Steuererlass entsprechend.
Stundung und Steuererlass gelten allerdings nicht für so genanntes unproduktives Betriebsvermögen. Hierzu zählen Wertpapiere, Bargeld und Bankguthaben mit einem Pauschalanteil von 90 v.H., an Dritte vermietete Grundstücke, Seeschiffe, Flugzeuge, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten. Dies gilt entsprechend auch für Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, soweit die Gesellschaften nicht produktives Vermögen haben. Die Steuerstundung und der Erlass sollen generell nicht bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gelten, wenn der Erblasser oder der Schenker nur bis zu 25 v.H. beteiligt war.
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