Erneuerbare-Energien-Gesetz - Solarförderung wird stufenweise gekürzt
Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (11.8.10, BGBl I 10, 1170) erfolgt eine Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Stufen:
1. Stufe (gilt für Strom aus Anlagen, die nach dem 30.6.2010 in Betrieb genommen werden):
- Für Anlagen auf dem Dach und an Gebäuden sinkt die Vergütung um 13 %.
- Bei Freiflächenanlagen beträgt die Absenkung 12 %. Im Gegenzug wurde die bisher vorgesehene Befristung der Vergütung von Freiflächenanlagen bis zum 1.1.2015 aufgehoben.
- Für Strom aus Anlagen auf Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung (Konversionsflächen) sinkt der Fördersatz um 8 %.
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