Erste konkrete Pläne zur Umsetzung der Unternehmensteuerreform ab 2008
Die Koalition hat ihre Vorhaben konkretisiert, 2008 eine Tarifsenkung für Unternehmen und 2009 eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einzuführen. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte im unternehmerischen Bereich, die bereits für Gestaltungsüberlegungen im beginnenden Wirtschaftsjahr 2007 verwendet werden können.
Die wichtigsten Vorhaben
Vorgesehen ist eine Senkung der Steuerlast für Kapitalgesellschaften von derzeit 38,65 auf 29,83 v.H. Das soll vor allem durch eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 v.H. erreicht werden. Im Gegenzug soll eine modifizierte Zinsschranke eingeführt werden, die den Betriebsausgabenabzug bei hoher Kreditfinanzierung begrenzt. Der hinzugerechnete Betrag kann dann vorgetragen und in späteren Jahren verrechnet werden. Das Modell soll für Kapital- ebenso wie für Personengesellschaften gelten. Dafür sollen die Vorschriften zur Gesellschafterfremdfinanzierung in § 8a KStG abgeschafft werden.
Schuldzinsen sollen künftig nur dann gewinnmindernd abgezogen werden können, wenn eine Eigenkapitalquote von 30 v.H. nicht unterschritten wird. Für den Mittelstand gibt es eine Freigrenze von 1 Mio. EURfür Zinsaufwendungen, sodass es hier in vielen Fällen nicht zu einer Hinzurechnung kommt. Über eine Escape-Klausel kann ein Unternehmen der Zinsschranke durch den Nachweis entgehen, dass die Eigenkapitalquote im ganzen Konzern so niedrig ist. Einzelunternehmen sind von der Zinsschranke ausgenommen, da keine abweichende Gesamtfinanzierungsrelation denkbar ist.
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