EStG - Aktualisierter Anwendungserlass zur Altersversorgung
Das BMF hat sein Schreiben aus dem Jahr 2009 zur steuerlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen überarbeitet. Der 127 Seiten umfassende Erlass beinhaltet insbesondere die Angleichung der Riester-Rente an die Vorgaben durch die EuGH-Rechtsprechung sowie im betrieblichen und privaten Bereich die Anpassungen an das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Das Schreiben ist ab dem 1.1.2010 anzuwenden. Soweit die Regelungen den Versorgungsausgleich betreffen, gelten diese bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes und somit ab dem 1.9.2009.
Riester-Förderung im Ausland
Eingefügt wurde die erweiterte Riester-Förderung für Arbeitnehmer aus dem EU- und EWR-Raum, soweit diese in einem inländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem pflichtversichert sind. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung und die Alterssicherung der Landwirte. Betroffen ist auch die mittelbare Zulage für den Ehegatten, bei dem die Voraussetzungen des § 26 EStG nur deshalb nicht vorliegen, weil er seinen Wohnsitz im EU-Ausland hat. Im Gegenzug sind Personen jetzt nicht mehr begünstigt, die in einem ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungssystem pflichtversichert sind und einen Vertrag nach 2009 abschließen.
Hinzu kommt die steuerliche Förderung eines Riester-Vertrags zur Bildung von selbstgenutztem im EU-/EWR-Ausland belegenen Wohneigentum, sofern es die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulageberechtigten darstellt. Ferien- oder Wochenendwohnungen sind von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig