ETF - Renditevorteile bei Rentenfonds mit weniger Gebührenbelastung
Anleihen bringen schon seit einigen Jahren selbst im Zehnjahresbereich kaum Zinsen von 4 v.H. Nach Abzug von Inflation und Steuern bleibt netto kaum etwas übrig. Erfolgt die Investition über Rentenfonds, kommt es neben dem Ausgabeaufschlag auch noch zu jährlichen Gebühren von rund 0,5 v.H. und mehr, sodass sich kaum ein positives Ergebnis einstellen kann. Bessere Renditen sind daher nur bei Schuldnern mit schlechter Bonität und in Fremdwährungen zu finden.
Eine kostengünstige Alternative zur Direktanlage in Anleihen stellen hier Exchange Traded Funds (ETF) dar, die sich auf einen Rentenindex beziehen. Zwar handelt es sich bei diesen ETF um herkömmliche Rentenfonds, sie erheben aber keinen Ausgabeaufschlag sowie lediglich laufende Gebühren von etwa 0,15 v.H. Hinzu kommen die üblichen Bankspesen, die aber auch beim Kauf von herkömmlichen Wertpapieren anfallen. Neben den geringen Kosten bieten diese ETF eine breite Streuung sowie eine marktgerechte Verzinsung. Zur Auswahl stehen hier verschiedene Fonds, die alle an der Börse Frankfurt notieren:
- Bundesanleihen: eb.rexx Government Germany mit Laufzeiten zwischen 1,5 (WKN 628947), 2,5 (WKN 628948), 5,5 (WKN 628949) und mehr als 10 Jahren (WKN A0D8Q3). Hinzu kommt der marktbreite Government Germany EX (WKN 628946).
- Pfandbriefe: eb.rexx Jumbo Pfandbriefe (WKN 263526).
- Europäische Staatsanleihen in Euro: iBoxx Liquid Sovereigns Capped für verschiedene Laufzeiten (WKN A0H078, A0H079, A0H08C, A0H08A, A0H08B), Lyxor EuroMTS für verschiedene Laufzeiten (WKN A0DM6N, A0HGFC, A0DKMB, A0B9ED), i-shares Euro Government Bond (WKN: A0J21A).
- Unternehmensanleihen in Euro oder US-Dollar: iShares USD, EUR Corporate Bond.
- Inflationsanleihen: iShares Euro Inflation Linked Bond (WKN A0HG2S), Lyxor EuroMTS Infaltion Linked (WKN A0F7AM).
ETF - Ein Anbieter weniger
Durch den Verkauf von Indexchange an die britische Barclays Bank verschmelzen zwei Konkurrenten am deutschen Markt für Exchange Traded Funds (ETF). Denn die Briten bieten ebenfalls ETF unter dem Namen iShares an. Damit entsteht Europas führender Anbieter, was für Anleger nicht unbedingt positiv sein muss. Sobald die zuständigen Regulierungsbehörden grünes Licht für den Verkauf geben, werden einige inhaltsgleiche Fonds verschmolzen und ein Emittent aus den Reihen der ohnehin nicht sehr zahlreichen deutschen Anbieter verschwinden. Da ein ETF den Regeln des InvStG unterliegt, ist die Zusammenführung der Fonds zumindest nicht steuerpflichtig. Solche Vorgänge lösen nach § 14 InvStG keinen Veräußerungsvorgang aus. Die neuen Werte gelten mit den ehemaligen Anschaffungskosten weiter.
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