Ferienwohnung: Aktuelle Steuertendenzen
Ferienwohnungen waren in der letzten Zeit oftmals Gegenstand der BFH- und FG-Rechtsprechung. Nachfolgend werden wichtige Entscheidungen zur Einkünfteerzielungsabsicht sowie Neuregelungen bei Urlaubsdomizilen im Ausland vorgestellt.
Überschusserzielungsabsicht
- Wird die Wohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten, ist ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen (BFH 29.8.07, IX R 48/06, BFH/NV 08, 34; OFD Koblenz 16.6.09, S 2118 A - St 33 3). Das gilt auch dann, wenn die Ferienwohnung laufend hohe Werbungskostenüberschüsse abwirft (BFH 7.10.08, IX B 92/08, BFH/NV 09, 22).
- Die Einkünfteerzielungsabsicht muss überprüft werden, wenn sich der Steuerpflichtige eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat. Dies gilt unabhängig davon, ob und inwieweit er tatsächlich von seinem Eigennutzungsrecht Gebrauch macht (BFH 29.8.07, IX R 48/06, BFH/NV 08, 34).
- Es ist eine Überschussprognose zu erstellen, wenn die ortsübliche Vermietungszeit der Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind - um mindestens 25 % unterschritten wird (BFH 24.8.06, IX R 15/06, BStBl II 07, 256).
- Es ist zumindest zweifelhaft, ob die ortsüblichen Vermietungszeiten aus den tatsächlichen Verhältnissen anderer Wohnungen in einem Gebäudekomplex abgeleitet werden können (BFH 24.6.08, IX R 12/07, BFH/NV 08, 1484).
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