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  • Finanzierung - Studienkredite über die KfW

    Seit dem 1.4.2006 können Studierende im Erststudium zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten zwischen 100 und 650 EUR monatlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Im Gegensatz zur BAfög-Förderung wird der Studienkredit unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt, kann aber mit anderen Leistungen wie der BAfög-Teilförderung kombiniert werden. Keine Rolle spielen Studienfach oder -ort, Noten sowie das Einkommen der Studierenden. Gegenüber herkömmlichen Bankkrediten für Studenten zeichnet sich das Angebot dadurch aus, dass keine Sicherheiten erforderlich sind, die Rückzahlung nach einer tilgungsfreien Zeit erst nach dem Eintritt ins Berufsleben erfolgt und die monatlichen Raten dann auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden können.  

     

    Der Zinssatz des KfW-Studienkredits wird halbjährlich neu festgelegt. Bei Vertragsschluss wird eine Zinsobergrenze für 15 Jahre zugesagt. Der Satz beträgt bis zum 30.9.2006 nominal 5,1 v.H. Das ist nur unter Berücksichtigung der sonstigen Kreditbedingungen ein günstiges Angebot. Das Darlehen gibt es nur für das Erststudium sowie für die Zeit des Master-Studiums bei Bachelor-Studenten. Teilzeitstudenten und Antragsteller über 30 Jahre erhalten kein Geld, allerdings werden bereits absolvierte Semester auf das Höchstalter angerechnet. Wer 33 Jahre alt ist und bereits vier Jahre studiert hat, gilt danach als 29-jährig. Der Kredit wird bis zum zehnten Fachsemester gezahlt, eine Verlängerung um vier weitere Semester ist möglich, wenn das Studium in dieser Zeit aller Voraussicht nach erfolgreich abgeschlossen werden kann. Nach den ersten Fördersemestern läuft der Kredit jedoch nur weiter, wenn bestimmte Studienleistungen nachgewiesen werden. Dies sind bei Bachelor-Studenten eine bestimmte Anzahl von Studienkreditpunkten und bei Diplom- und Magisterstudenten die abgelegte Zwischenprüfung bis zum Ende des sechsten Semesters.  

     

    Anträge auf KfW-Studienkredite werden im Online Kreditportal (www.kfw.de) gestellt. Sie können auch über Banken und Studentenwerke bei der KfW-Förderbank eingereicht werden.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 361 | ID 114052