FinMin Saarland - Übernahme der Steuer durch den Schenker bei beschränkter Steuerpflicht
Ist in den Fällen beschränkter Steuerpflicht § 10 Abs. 2 ErbStG anwendbar, wenn der Schenker zusätzlich die Steuer des Erwerbers übernimmt oder einem Anderen auferlegt oder im Erbfall die Steuer des Erwerbers einem Anderen auferlegt? Nach Abstimmung mit den zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder wird zu dieser Frage wie folgt Stellung genommen: § 10 Abs. 2 ErbStG kommt in einem solchen Fall nicht zur Anwendung, da die zu übernehmende Steuerforderung nicht zum Inlandsvermögen i.S des § 121 BewG gehört.
(FinMin. Saarland 21.8.06, B/5 - 2 - 171/2006 - S 3810)
Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 807 | ID 113719