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  • FinMin Sachsen-Anhalt - Steuersatz auf Abfindungen

    Das BVerfG (7.7.10, 2 BvL 1/03) hatte den rückwirkenden Wegfall des halben Steuersatzes für Entlassungsabfindungen durch das Steuerentlastungsgesetz und die Besteuerung mit der Fünftelregelung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 in zwei Fallgestaltungen als unzulässige unechte Rückwirkung eingestuft: Die Entschädigung wurde  

     

    1. 1998 vor der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag am 9.11.98 verbindlich vereinbart und die Auszahlung erfolgte 1999.

     

    2. unabhängig vom Zeitpunkt der Vereinbarung noch vor der Verkündung der Neuregelung am 31.3.99 ausgezahlt.

     

    In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wird in offenen Fällen im Sinne der BVerfG-Entscheidung verfahren, also nicht die Fünftelregelung, sondern der halbe durchschnittliche Steuersatz angewendet (FinMin Sachsen-Anhalt 15.11.10 - S 2290).  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 134 | ID 141532

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