FinMin Thüringen - Bonus von Krankenkassen
Bei Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse an die Mitglieder für gesundheitsbewusstes Verhalten handelt es sich nicht um Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 1a EStG, da keine Versicherungsleistung vorliegt. Der Bonus mindert wie die Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung im Jahr der Zahlung durch die Krankenkasse den in diesem Jahr geleisteten Krankenversicherungsbeitrag. Somit kann nur der entsprechend geminderte Betrag als Krankenversicherungsbeitrag im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG angesetzt werden.
(FinMin Thüringen 16.1.07, S 2221 A - 55 - A 2.12S 2342 A - 56 - A 2.12)
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 350 | ID 113273