Flexi II - Neue Regeln für Wertguthaben
Seit dem 1.1.09 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregeln (kurz Flexi II) in Kraft. Es soll insbesondere den Rahmen für flexible Arbeitszeitmodelle verbessern und enthält eine Reihe von wesentlichen Änderungen für die Führung von flexiblen betrieblichen Arbeitszeitkonten.
Die Abgrenzung zwischen Wertguthaben und Gleitzeitkonten wurde neu definiert. Hiernach sind langfristige Arbeitszeitkonten Wertguthaben, die nicht dem Ausgleich von täglichen Arbeitszeitschwankungen, sondern zum Ansparen von Geld vorrangig für längere Freistellungsphasen dienen sollen. Das Wertguthaben muss als Entgelt geführt werden, wobei es einen Bestandsschutz für bereits vor 2009 geführte Wertguthaben gibt. Danach können die bislang „in Zeit geführten“ Konten fortgeführt werden. Das gilt auch für neue Konten, sofern sie auf zuvor abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen basieren.
Für ab 2009 angelegte Wertguthaben wurde eine Werterhaltungsgarantie eingeführt. Hiernach darf der Anteil von Aktien und Aktienfonds am Gesamtbestand maximal 20 % betragen, sofern die Tarifvertragsparteien keine abweichende Vereinbarung treffen. Bei einem langfristigen Anlagehorizont kann das Wertguthaben auch ohne tarifvertragliche Regelung eine höhere Aktienquote beinhalten, weil sich das Börsenrisiko bei einer langfristigen Anlage nicht so stark auswirkt.
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