Fondsbeteiligung - Freibeträge im Ausland sind über die Laufzeit nicht immer gesichert
Ein Vorteil bei der Investition in ausländische geschlossene Immobilienfonds ist zumeist, dass Einkünfte nahezu ohne Abgaben erzielt werden können. Die jeweiligen Länder gewähren mehr oder weniger hohe Freibeträge, die beschränkt steuerpflichtige Anleger mangels weiterer Einkünfte in voller Höhe für die Fondserträge nutzen können. Im Inland werden die Einnahmen nur über den Progressionsvorbehalt erfasst. Auch Leasing- und Lebensversicherungsfonds werben mit diesem Attribut. Doch bei Laufzeiten von bis zu 15 Jahren ist diese Aussicht nicht auf Dauer gesichert, wie einige aktuelle Beispiele zeigen.
So hat die neue italienische Regierung Anfang August 2006 den Freibetrag für ausländische Investoren von 3.000 EUR rückwirkend ab dem Jahresbeginn gestrichen. Die Initiatoren setzten hier zuvor auf steuerfreie Erträge bei Fondsbeteiligungen von bis zu rund 70.000 EUR in Italien. Dabei war diese Möglichkeit erst im Vorjahr geschaffen worden. Damit greift jetzt sofort ein Steuersatz von 23 v.H. - nicht gerade ein attraktives Angebot. Denn die steuerpflichtigen Einnahmen errechnen sich aus fiktiven Mieterlösen, sodass auch in Zeiten von Leerständen Abgaben anfallen. Zudem müssen sich Anleger nunmehr auch mit der jährlichen Steuererklärung in Italien beschäftigen. Bei der Bearbeitung über einen Fachmann fallen zusätzliche Ausgaben an. Ein gerade vor dem Start stehender neuer Immobilienfonds wurde daher erst einmal zurückgezogen. Italien ist hierbei kein Einzelfall.
Auch Ungarn hat seit August 2006 Änderungen beschlossen, die zu steuerlichen Nachteilen führen. Sie betreffen die einzelnen Beteiligten in diesem Fall indirekt, da die Personengesellschaften selbst Körperschaftsteuer zahlen. Allerdings mindert sich hier die prognostizierte Ausschüttung um diese Belastung, im Fall von Ungarn um eine Sonderabgabe von 4 v.H. sowie um eine neue Mindeststeuer.
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