Geldanlage - Heimische Steuervorhaben nützen vorrangig Auslandsfonds
Die geplanten Steueränderungen geben dem Trend weiter Vorschub, dass Anleger jenseits der Grenzen bessere Rahmenbedingungen finden. So werden insbesondere geschlossene Auslandsimmobilienfonds hauptsächlichen von den Steuervorhaben profitieren. Dies gilt vor allem, wenn es ab 2007 zur Abschaffung der Spekulationsfrist in § 23 EStG kommt. Demnach sollen künftig Veräußerungsgewinne aus Immobilien in Deutschland unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig werden, was die Renditeprognosen vieler Initiatoren im Inland durcheinander bringen wird. Die Prognosen beruhen nämlich stets auf Verkäufe der Objekte nach mehr als zehn Jahren und auf dann steuerfreie Renditen für die Beteiligten.
Bei Verkäufen von Gebäuden im Ausland spielt das deutsche Steuerrecht hingegen lediglich über den Progressionsvorbehalt eine Rolle. Die ausländischen Staaten bieten Anlegern hohe Freibeträge und moderate Steuersätze. Die Renditevorteile nach Steuern werden also bei Auslandsimmobilienfonds nach Abschaffung der Spekulationsfrist weiter wachsen. Der ab 2007 - wie geplant - auf 750 EUR geminderte Sparerfreibetrag macht es noch attraktiver, steueroptimiert in Auslandsfonds zu investieren und die dortigen zumeist jährlich nach oben angepassten Grundfreibeträge zu nutzen.
Inländische Immobilienfonds sind dagegen weniger von § 15b EStG betroffen. Die maximale Verlustquote von 10 v.H. wird zwar auch von Immobilienfonds überschritten, aber nur leicht. Damit ist der Verlust schnell in den Folgejahren verrechenbar, sodass es lediglich zu einem leichten Stundungseffekt bei der Steuerentlastung kommt. Auslandsfonds sind zwar nicht von § 15b EStG, dafür aber von § 2a EStG betroffen. Hier sind die Verluste in Deutschland ohnehin schon seit längerem nicht verrechenbar und im Ausland ist die Regelung des Vor- und Rücktrags sehr unterschiedlich. Per saldo führt die Tatsache, dass Immobilienfonds zunehmend Rendite orientiert wirtschaften, verstärkt zu geschlossenen Auslandsfonds mit weitestgehend steuerfreien Einnahmen.
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