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  • Genussscheine - Mit Kurserholung und hohen Zinsen zur attraktiven Rendite

    Die US-Immobilienkrise hat seit dem Sommer 2007 Spuren bei der privaten Geldanlage hinterlassen. Besonders risikoreichere Produkte haben stark gelitten. Eine dieser Anlageformen sind Genussscheine. Sie nehmen eine Zwitterstellung zwischen Aktien und Anleihen ein. Wie bei Bonds bietet der Emittent eine laufende Fest- oder Mindestverzinsung an. Allerdings werden diese Zinsen vom unternehmerischen Erfolg abhängig ausgeschüttet oder bei nicht erreichten Gewinnzielen ausgesetzt. Hierin besteht die Parallele zur Aktie. In der Regel werden die Zinsen jedoch durch eine Nachzahlungsverpflichtung später nachgeholt. Durch die Hypothekenkrise rückt ein negativer Aspekt wieder stärker in den Fokus: Inhaber von Genussscheinen eines Unternehmens werden im Falle einer Insolvenz stets nachrangig behandelt. Sie haben nämlich lediglich das Recht erworben, am Gewinn des Unternehmens teilzuhaben. Auf Ansprüche verzichten sie, erhalten deshalb aber auch entsprechend hohe Zinsen.  

     

    Als weiteren Grund für die Kurseinbrüche im zweiten Halbjahr 2007 ist anzuführen, dass die meisten Genüsse von Banken und Versicherern begeben werden. Die Finanzbranche ist von den Marktverwerfungen besonders betroffen, wie sich an den massiven Problemen bei IKB, West LB und Sachsen LB erkennen lässt. Anleger können jetzt die Gelegenheit günstiger Einstiegskurse und die Aussicht auf überdurchschnittliche Renditen nutzen. Anstatt in einzelne Werte zu investieren, ist der Umweg über Genussscheinefonds ratsam. Durch die breite Streuung wird das Ausfallrisiko verringert. Einer der erfolgreichsten Fonds ist der Cominvest Genussscheinfonds P (WKN 978691). Der Titel musste im Jahr 2007 Kursverluste von 8,8 v.H. hinnehmen, was sich im marktüblichen Bereich bewegt. Derzeit beinhaltet das Fondsvermögen 60 verschiedene Genussscheine, Titel von der Dresdner Bank, HypoVereinsbank und Commerzbank machen alleine einen Anteil von zusammen 15 v.H. aus. Der reguläre Ausgabeaufschlag beträgt 3 v.H., hinzu kommt eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,95 v.H.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 211 | ID 117758