Geplante Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006
Die Bundesregierung hat das so genannte Haushaltsbegleitgesetz 2006 auf den Weg gebracht. Einige Änderungen sind bereits zur Jahresmitte vorgesehen:
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sollen zwar steuerfrei gemäß § 3b EStG bleiben und für die Bemessung der steuerfreien Zuschläge ist auch weiterhin ein Grundstundenlohn von höchstens 50 EUR anzusetzen. Vom 1.7.2006 an sollen aber ab einem Grundstundenlohn von 25 EUR Sozialversicherungsbeiträge für die Zuschläge erhoben werden.
- Die Abgaben im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung sollen ab Juli 2006 insgesamt von 25 auf 30 v.H. steigen. Davon entfallen dann:
- 15 v.H. auf die Rentenversicherung,
- 13 v.H. auf die Krankenversicherung
- und 2 v.H. auf Steuern.
Die Abgaben für einen 400-EUR-Nettolohn erhöhen sich damit monatlich von 100 auf 120 EUR. Im Gleichklang zu dieser Anhebung wird auch die Formel für die Gleitzone bei Midi-Jobs bis 800 EUR angepasst.
- Ab 2007 soll der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 auf 19 v.H. steigen. Das wirkt sich entsprechend auch auf den land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssatz für bestimmte Erzeugnisse nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG aus.
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