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  • · Fachbeitrag · Gesetzlicher Mindestlohn

    Anhebung des Mindestlohns: Auswirkungen auf die Minijob-Verdienstgrenzen 2025

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Zum 1.1.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 EUR auf 12,82 EUR brutto/Stunde. Das hat auch Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen von über 4,3 Mio. Minijobbern, die vielfach eine Zweitbeschäftigung suchen oder dann, wenn die privaten Lebensumstände (etwa bei Kinderbetreuung) eine Vollzeitbeschäftigung nicht zulassen. Was ist bei Minijobs ab Januar 2025 zu beachten?

     

    Was gilt als Minijob?

    Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit begrenztem monatlichen Arbeitsentgelt oder kurzfristige Beschäftigungen mit einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Rechtsgrundlage für Minijobs ist das SGB IV. Minijobber gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben damit im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte wie etwa Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Urlaubsanspruch.

    Bedeutung des Mindestlohns für Minijobs

    Gesetzlicher und tariflicher Mindestlohn

    Seit dem 1.1.2015 gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Gesetzliche Grundlage ist das Mindestlohngesetz (MiLoG v. 11.8.14, BGBl I, 1348, zuletzt geändert durch Gesetz v. 28.6.23, BGBl I 23 Nr. 172). Der Mindestlohn ist ein gesetzlich festgelegter Stundenlohn, den Arbeitgeber mindestens zahlen müssen. Der Mindestlohn sichert den Beschäftigten eine angemessene Bezahlung ihrer Arbeit.