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  • Geplante Steuervorhaben im Überblick

    Die von der neuen Bundesregierung geplanten Steueränderungen sollen zumeist ab 2007 greifen, grundsätzliche Reformen erst ab 2008.Damit kommt es voraussichtlich für 2006 nur zu vergleichsweise wenigen Anpassungen:  

     

    • Die Eigenheimzulage entfällt für alle Immobilienerwerbe und Bauanträge ab dem 1.1.2006.

     

    • Die degressive AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern beträgt bei Erwerben in 2006 und 2007 maximal 30 v.H. statt bislang 20 v.H. Im Gegenzug entfällt die degressive Gebäudeabschreibung für Mietimmobilien ab 1.1.2006. Hierbei ist das Datum des Bauantrags bzw. des Kaufvertrags maßgebend.

     

    • Private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt ohne Material sowie Aufwendungen für die Kinderbetreuung dürfen mit 20 v.H. des Arbeitslohns bis zu 3.000 EUR von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Diese Förderung ist befristet für 2006 und 2007.

     

    • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sollen bis 50 EUR Stundenlohn steuerfrei bleiben, lediglich die Sozialversicherungspflicht greift bei einem Grundlohn ab 25 EUR.

     

    • Dafür werden die Freibeträge für Abfindungen und Übergangsgelder ab 2006 gestrichen. Eine Übergangsregel gilt für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor 2006. Hier bleibt es bei der Steuerfreiheit, sofern die Zahlung vor 2007 zufließt.