Geschlossener Fonds - Angebot mit Loks
Das Hamburger Emissionshaus Paribus (www.paribus.eu) bietet jetzt mit Eisenbahnen ein Investment an, das es bereits in den 90er Jahren gab. Die Renditeerwartung geht davon aus, dass bis 2025 auf den Schienen 75 v.H. mehr Güter transportiert werden sollen. Vor allem private Gesellschaften wie der Seehafen Kiel oder das Eisenbahnunternehmen Voith benötigen dafür Güterverkehrslokomotiven. Diese werden ihnen über den Fonds angeboten. 25 Lokomotiven unterschiedlichen Typs sollen angeschafft und vermietet werden. Um das Risiko für den Anleger gering zu halten, erfolgen die Fondsinvestitionen nur mit Eigenkapital und ohne Fremdwährung. Die Mindestanlage beträgt 10.000 EUR plus 5 v.H. Agio. Über die geplante Laufzeit bis 2023 soll die Ausschüttung durchschnittlich 8,1 v.H. pro Jahr betragen.
Die Vermietung einzelner beweglicher Wirtschaftsgüter geht regelmäßig nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus (BFH 2.5.00, IX R 71/96, BStBl II, 467; 26.6.07, IV R 49/04, DStR 07, 1579) und ist insbesondere ohne Erbringen von Sonderleistungen und bei Erzielung eines Totalgewinns auch ohne Einrechnung von Veräußerungserlösen keine gewerbliche Tätigkeit (R 15.7 Abs. 3 EStR). Lokomotiven zählen nicht zum unbeweglichen Vermögen und fallen daher nicht unter § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Anleger erzielen durch die Vermietung Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Lokomotiven werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben.
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf der Lokomotiven oder von Kommanditanteilen sind nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG nach zehn Jahren steuerfrei. Somit realisiert der Anleger ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, wenn die Fondsgesellschaft die Lokomotiven oder der Anleger seine Beteiligung am Fonds innerhalb von zehn Jahren nach dem Zeitpunkt der Anschaffung veräußert. Der relevante Zeitraum beginnt für jeden Anleger erst mit seinem Beitritt zur Fondsgesellschaft, da ihm erst dann die bereits durch die Fondsgesellschaft angeschafften Wirtschaftsgüter anteilig zugerechnet werden können. Hierbei kann die Freigrenze von 600 EUR genutzt werden.
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