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  • Geschlossener Fonds - Steuerfreie Erträge bis zum Jahr 2018 mit Windkraft

    § 15b EStG gilt seit November 2005 und hat viele Initiatoren gezwungen, ihre Geschäftsmodelle umzustellen. Ein Beispiel hierfür ist der Windenergiefonds Windfeld Kleisterhöhe/Spitzer Berg. Der Emittent ENERTRAG wirbt nunmehr mit der Aussicht, dass die Erträge aus dem Windpark bis zum Jahr 2018 steuerfrei bleiben. Von schnellen Verlustzuweisungen ist keine Rede mehr. Diese „Steuerfreiheit“ resultiert aus dem Umstand, dass die negativen gewerblichen Einkünfte der ersten Jahre nicht mehr mit anderen Einkünften verrechnet werden dürfen, sondern erst einmal konserviert werden. Die kumulierte Fortschreibung der Verluste führt nunmehr dazu, dass sie erst 2019 von den Gewinnen überschritten werden und erst dann zur Steuerpflicht führen. Außer dem Wegfall der Steuererstattungen in der Investitionsphase ergeben sich per saldo keine negativen Auswirkungen. Lediglich die Anrechnung der Gewerbesteuer entfällt in den Jahren, in denen der Fonds zwar schon Gewinne erzielt, die beim Anleger aber noch mit den vorherigen Verlusten einkommensteuerlich verrechnet werden.  

     

    Die anfänglichen Verluste resultieren neben den Finanzierungskosten aus den Abschreibungen auf die Windkraftanlagen. Hier führt die degressive AfA über 16 Jahre sowie zusätzlich die Sonderabschreibung nach § 7g EStG von 20 v.H. erst einmal zu hohen Aufwandsposten. Die werden erst langfristig mit den Erlösen aus der Stromeinspeisung ausgeglichen.Bereits ab 2007 sind jedoch Ausschüttungen aus den freien Liquiditätsüberschüssen von jährlich zwischen 6 v.H. und 9 v.H. des Eigenkapitals geplant. Ab dem Jahr 2021 sollen die über 26 v.H. bis auf 40 v.H. in 2026, dem letzten Fondsjahr, ansteigen. Insgesamt erhalten Anleger damit eine Rückzahlung von 310 v.H. Ihr Eigenkapital ist darin enthalten.  

     

    Beispiel 

    Einzahlung inkl. Agio  

    - 10.500 EUR  

    Summe sämtlicher Ausschüttungen  

    31.000 EUR  

    Zinsertrag auf die Einlage  

    719 EUR  

    Gewerbesteueranrechnung  

    1.893 EUR  

    Belastung ESt, KiSt, SolZ  

    - 7.532 EUR  

    Gesamtertrag  

    15.580 EUR