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  • Geschlossener Fonds - Vier Anlagestrategien in einer Beteiligung

    Wer auf eine bestimmte Fondsbeteiligung setzt, ist den Risiken dieses einzelnen Objekts ausgesetzt. Vergleichbar der Anlage in Wertpapiere bringt auch hier eine breite Streuung Sicherheit, ohne die Ertragsperspektiven zu vernachlässigen. Dies ist bei geschlossenen Fonds besonders wichtig, da hier zumeist eine Beteilung über mehr als zehn Jahre erfolgt und ein kurzfristiger Ausstieg nur schwer möglich ist. Diesen Gesichtspunkt berücksichtigt das Hamburger Emissionshaus MPC Capital AG in seinem neuen Angebot, dem Best Select III. In dieser Beteiligung vereinigen sich Schiffs-Fonds, deutsche geschlossene Immobilien-Fonds, Private Equity-Fonds sowie deutsche und britische Lebensversicherungs-Fonds. Nach einer aktuellen Studie sollen Anleger, die ihr Aktien- und Rentendepot um diese Vermögensbausteine ergänzen, ihre Rendite steigern und das Risiko deutlich senken können.  

     

    Der MPC Best Select III bietet diese breit strukturierten Vermögensbausteine über eine einzige Beteiligung in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG ab 5.000 EUR plus 5 v.H. Agio. Die eingesammelten Gelder von insgesamt 40 Mio. EUR fließen in vier unterschiedliche geschlossene Fondsarten, zu 20 v.H. in Deutschland-Immobilienfonds, zu 30 v.H. in Schiffsbeteiligungen, zu 20 v.H. in Private Equity-Fonds und die restlichen 30 v.H. in Lebensversicherungs-Fonds mit je zur Hälfte deutschen und britischen Policen. MPC Capital empfiehlt im Rahmen einer breit ausgerichteten Gesamtausrichtung des privaten Portfolios, ein Viertel des Vermögens in so ausgerichtete geschlossene Fonds und drei Viertel in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere zu investieren.  

     

    Konkrete Angaben zur Rendite sind kaum möglich, da auch die vier Unterfonds erst neu aufgelegt worden sind. Die Anlageobjekte sollen bis Ende 2005 vollständig erworben werden. Zumindest bis zur endgültigen Fondsschließung erhalten Zeichner eine Vorzugsausschüttung von 3 v.H. p.a. Einen Fälligkeitstermin hat der Fonds nicht vorgesehen, zumal auch die Laufzeit der einzelnen Beteiligungen unterschiedlich ist. Erst nach 20 Jahren kann die Gesellschaft frühestens aufgelöst werden oder können die einzelnen Kommanditisten kündigen.