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  • · Fachbeitrag · § 6e EStG

    Miet- und Pachtgarantien als Fondsetablierungskosten

    Miet- oder Pachtgarantien im Rahmen eines Immobilienanlageprojekts unter Beteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds können Fondsetablierungskosten i. S. v. § 6e Abs. 2 EStG darstellen.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob Aufwendungen für eine sogenannte Pre-Opening-Zahlung und eine Pachtgarantie als Anschaffungskosten in Form von Fondsetablierungskosten abzuschreiben sind oder ob es sich hierbei um sofort abzugsfähige Werbungskosten handelt.

     

    Hintergrund

    Nach § 6e Abs. 1 Satz 1 EStG gehören zu den Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern, die ein Steuerpflichtiger gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern gemäß einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk anschafft, auch die Fondsetablierungskosten i. S. v. § 6e Abs. 2 und 3 EStG. Haben die Anleger in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine wesentlichen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf das Vertragswerk, gelten die Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6e Abs. 1 Satz 1 EStG als angeschafft (§ 6e Abs. 1 Satz 2 EStG).

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