Gesellschaftsrecht - Vereinfachungen für GmbH und Limited sind in Planung
Die britische Limited lockt mit Gründungsvorteilen, die GmbH hingegen punktet während des laufenden Geschäftsbetriebes. Auf diesen einfachen Nenner lassen sich beide Formen der Kapitalgesellschaft bringen. Jetzt sollen gesetzliche Maßnahmen für künftige Verbesserungen sorgen.
Optimierung bei der GmbH-Gründung
Nach den Plänen des Bundesministeriums der Justiz soll die Gründung einer GmbH deutlich einfacher und schneller möglich sein und damit Nachteile im Vergleich zur britischen Limited abbauen - allerdings erst ab Ende 2007. Dabei geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:
- Das Mindestkapital für eine GmbH soll von 25.000 auf 10.000 EUR abgesenkt werden und ist dann zur Hälfte aufzubringen, um Gründungen für das Dienstleistungsgewerbe zu erleichtern. Der einzelne Geschäftsanteil soll auf einen Euro lauten und muss nicht wie derzeit durch 50 teilbar sein. Ein Gesellschafter kann schon bei Gründung mehrere Geschäftsanteile übernehmen, was den Übertrag von GmbH-Anteilen erleichtern soll.
- Um die Handelsregistereintragung von Gesellschaften zu erleichtern, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, wird das Eintragungsverfahren von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung abgekoppelt. Das soll z.B. die GmbH-Gründung für Handwerks-, Restaurant- und Baubetriebe erleichtern, die eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen. Verzichtet werden soll zudem auf besondere Sicherheitsleistungen für noch nicht erbrachte Geldeinlagen, was insbesondere die Gründung der beliebten Ein-Mann-GmbH beschleunigen soll.
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