Gesetz zum Abbau der kalten Progression - Veränderungen am Regierungsentwurf
Am 29.3.2012 hat der Bundestag den Regierungsentwurf (s. AStW 12/69) des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression verabschiedet. Zuvor waren vom Finanzausschuss noch leichte Anpassungen vorgenommen worden. Ziel des Gesetzes ist es, systembedingte Steuermehreinnahmen des progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarifs durch eine Korrektur des Tarifs entgegenzuwirken. Zu den wesentlichen Änderungen zählt, dass der Grundfreibetrag in zwei Schritten 2013 und 2014 insgesamt um 350 EUR und der Tarifverlauf prozentual um 4,4 % angepasst wird. Damit soll verhindert werden, dass es nicht zu einer Stauchung innerhalb der ersten Progressionszone und damit zu einem Anstieg der Progression kommt. Die Wirkung der kalten Progression soll anschließend im Zwei-Jahres-Rhythmus überprüft werden. Aufgrund der Tarifänderungen fügte der Vermittlungsausschuss zwei Folgeänderungen bei der Lohnsteuerberechnung und der Arbeitnehmerveranlagung ein.
Fundstellen:
Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression 28.3.12, BT-Drucks. 17/8683, 17/9201
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