Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben: Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat dem „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ (s. AStW 10, 1) am 26.3.2010 zugestimmt. Aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wurden auf der Zielgeraden noch drei wesentliche Ergänzungen eingefügt:
- Ab dem 1.7.2010 führt auch der Handel mit Emissionszertifikaten zur Verlagerung der Umsatzsteuerschuld. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nach § 13b UStG, wenn er ein Unternehmer ist.
- Ab 2008 werden die Regelungen bei Funktionsverlagerungen zur Bestimmung der Verrechnungspreise auf Grundlage der einzelnen Bestandteile des Transferpakets geöffnet, wenn der Steuerpflichtige zumindest ein enthaltenes wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut genau bezeichnet. Hierzu wird § 1 Abs. 3 S. 9 und 10 AStG neu gefasst.
- Rückwirkend ab 2008 werden die Voraussetzungen für das sogenannte Bankenprivileg bei der Hinzurechnung zur Gewerbesteuer gelockert. Danach unterbleibt die Hinzurechnung bei Finanzdienstleistungsinstituten, soweit die Entgelte auf Finanzdienstleistungen i.S. des § 1 Abs. 1a S. 2 Kreditwesengesetz entfallen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 gilt diese Sonderregelung aber nur, wenn die Umsätze zu mindestens 50 % auf Finanzdienstleistungen entfallen.
Darüber hinaus sind aus dem Gesetzespaket folgende Punkte hervorzuheben:
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