Gesetzentwurf - Steuererleichterungen für Investments in junge Unternehmen
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen soll ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz geschaffen werden. Dadurch sollen Kapitalbeteiligungen in junge, insbesondere technologieorientierte Unternehmen steuerlich begünstigt werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2008 in Kraft treten. Gefördert werden sollen Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften, die ihre Mittel in einen klar abgegrenzten Kreis von nicht börsennotierten, jungen Kapitalgesellschaften innerhalb des EWR-Raums anlegen. Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anerkannt werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die Gesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft muss über ein Mindesteigenkapital von 1 Mio. EUR und über ausreichend qualifizierte Geschäftsleiter verfügen.
- Es sind Mindesttranchen von 50.000 EUR vorgesehen, um einen Vertrieb an Kleinanleger auszuschließen.
- Die Zielgesellschaften dürfen bei Anteilserwerb ein Alter von höchstens zehn Jahren und ein Eigenkapital von maximal 20 Mio. EUR aufweisen.
- Die Höchsthaltedauer der Anteile beträgt 15 Jahre.
- Mindestens 70 v.H. des verwalteten Vermögens ist in die Zielgesellschaften anzulegen.
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