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  • Steueränderungen - Übersicht der zum 1.1.2008 in Kraft tretenden gesetzlichen Maßnahmen

    Die nachfolgende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten ab dem Jahreswechsel geltenden Steueränderungen. Sie ergänzt die bereits vorgestellten Maßnahmen aus dem Unternehmensteuerreform- und dem Jahressteuergesetz 2008 (s. AStW 07, 414, 564, 790).  

     

    • Über das Alterseinkünftegesetz werden Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge ab 2008 mit 56 v.H. statt 54 v.H. besteuert. Alle Beitragszahler können ihre Vorsorgebeiträge in 2008 mit 66 v.H. statt 64 v.H. berücksichtigen. Die abziehbare Höchstgrenze steigt damit im Jahr 2008 um 400 EUR auf 13.200 EUR pro Person. Die Vorsorgepauschale erhöht sich um 2 v.H. auf 16 v.H. (50 v.H. von 32 v.H.) des Rentenversicherungsbeitrags. Der Versorgungsfreibetrag für Neupensionäre sinkt von 36,8 v.H. auf 35,2 v.H. und von maximal 2.760 auf 2.670 EUR. Gleichzeitig sinkt der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 828 auf 792 EUR. Der Zuschlag wird beim Lohnsteuerabzug nur noch in den Steuerklassen I bis V und nicht mehr in der VI berücksichtigt. Der Altersentlastungsbetrag sinkt für Steuerpflichtige, die im Jahr 2008 65 Jahre alt werden, von 1.748 auf maximal 1.672 EUR und von 36,8 auf 35,2 v.H.

     

    • Der Spitzensteuersatz für zu versteuernde Einkommen über 250.000 EUR (über 500.000 EUR bei Zusammenveranlagung) von 45 v.H. betrifft ab 2008 auch die Gewinneinkünfte, indem der Entlastungsbetrag des § 32c EStG entfällt.

     

    • Ab 2008 entfällt die Bergmannsprämie, die 2007 noch 2,50 EUR für jede unter Tage verfahrene volle Schicht betrug.

     

    • Die Grenze für die steuerliche Verpflichtung zur Buchführung nach § 41 AO steigt für nach dem 31.12.2007 beginnende Wirtschaftsjahre auf einen Jahresgewinn von 50.000 EUR von zuvor 30.000 EUR. Somit ist für Nicht-Kaufleute häufiger die Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich.

     

    • Bei der Riester-Rente steigen
    • die Grundzulage von 114 EUR auf den Endstufenbetrag von 154 EUR,
    • die Kinderzulage von 138 EUR auf 185 EUR und
    • der maximale Sonderausgabenabzug von bis zu 1.575 EUR auf bis zu 2.100 EUR.
    Für jedes ab 2008 geborene Kind fließen jährlich 300 EUR aufs Riester-Konto und direkt Förderberechtigte unter 21 Jahren erhalten bei Abschluss eines Riester-Vertrags einmalig eine Bonuszahlung von 100 EUR.