Gesetzentwurf - Weitere Details zu deutschen REITs
Im Vergleich zum Entwurf (s. AStW 07, 255) bringt das vom Bundestag beschlossene REIT-Gesetz, das rückwirkend ab dem 1.1.2007 gelten soll, noch einige Änderungen. Um die halbierte Steuerfreiheit über die sogenannte Exit Tax-Regelung nach § 3 Nr. 70 EStG für Einbringungsgewinne zu erreichen, müssen Immobilien statt zehn jetzt nur fünf Jahre zuvor im Bestand gewesen sein. Abnehmer dürfen aber nur REITs und nicht wie ursprünglich geplant auch offene Immobilienfonds sein. Ein deutscher REIT darf unverändert nicht in heimische Bestandswohnimmobilien investieren, nunmehr aber in solche Objekte im Ausland. Damit kommt es zu der Konstellation, dass ausländische REITs in deutsche Wohnimmobilien investieren dürfen, inländische hingegen nicht (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen, BR Drs. 191/07, 23.3.07)