Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben: Bundesrat bezieht Stellung
Durch das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ sollen insbesondere aktuelle EuGH-Urteile und die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden (s. AStW 10, 1). In seiner Sitzung vom 12.2.2010 hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung bezogen und Ergänzungen angeregt. Dabei haben vor allem die folgenden Punkte praktische Relevanz:
- Bei der grenzüberschreitenden Riester-Förderung soll der Steueranspruch sichergestellt werden. Nach Auffassung des Bundesrates sind erhebliche praktische Schwierigkeiten vorprogrammiert. Das gilt insbesondere für Auslands-Rentner mit einem bei einem ausländischen Anbieter abgeschlossenen Riester-Vertrag.
- Die Ausweitung des Spendenabzugs auf Zuwendungen an Einrichtungen, die in einem anderen EU-Staat ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, soll praxisgerechter gestaltet werden. Dafür ist es nach Meinung des Bundesrates erforderlich,
- die vom Spender zu erbringenden Nachweise hinreichend zu spezifizieren,
- ein gemeinnützigkeitsrechtliches Anerkennungsverfahren für die Steuerbegünstigung ausländischer Zuwendungsempfänger zu schaffen und
- eine zentrale Zuständigkeit zu schaffen.
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