GewStG – Änderungen ab 2004
Durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz wurden auch zwei Passagen im GewStG geändert. Dabei geht es um die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und die erweiterte Kürzung für Grundbesitz.
Hält eine Personengesellschaft Anteile an einer Kapitalgesellschaft, war laut BMF-Schreiben vom 28.4.2003 das Halbeinkünfteverfahren nicht anzuwenden. Somit wurden Beteiligungserträge sowie Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gewerbesteuerlich voll erfasst.
§ 7 GewStG wurde ab 2004 neu gefasst, indem das Halbeinkünfteverfahren (§§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG) bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft anzuwenden ist, soweit natürliche Personen beteiligt sind. Dadurch wurde die bisherige Verwaltungsauffassung korrigiert. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte bereits mit Beschluss vom 12.1.2004 (EFG 04, S. 849) ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsauffassung geäußert. In vergleichbaren Fällen wird auch für Zeiträume vor 2004 Aussetzung der Vollziehung gewährt.
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