GewStG - Neue Richtlinien und Hinweise ab 2009
Die Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 treten an die Stelle der GewStR 1998 und berücksichtigen insbesondere die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen und Verwaltungserlasse. Hinzu kommt eine Neufassung des amtlichen Gewerbesteuer-Handbuchs mit neuen Hinweisen. Die Inhalte sind ab dem Erhebungszeitraum 2009 anzuwenden. Richtlinien und Hinweise sind nunmehr - wie die EStR und LStR - nach der Paragrafenreihenfolge des GewStG aufgebaut. Dabei sind folgende Punkte hervorzuheben:
- In R 2 werden Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht an die EuGH-Rechtsprechung und an die körperschaftsteuerliche Organschaft angepasst.
- In H 2.5 Abs. 1 GewStH veranschaulicht ein Beispielsfall die bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften geltenden Grundsätze zur Bestimmung des Beginns der Gewerbesteuerpflicht.
- R 7.1 Abs. 1 enthält umfangreiche Erläuterungen zur Behandlung von Erträgen, denen in den vorangegangenen Erhebungszeiträumen berücksichtigte Hinzurechnungsbeträge gegenüberstehen.
- R 8.1 behandelt die Grundsätze der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen durch das Unternehmensteuerreformgesetz ab 2008.
- R 8.10 regelt die Hinzurechnung von Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste.
- R 9.3 zur Kürzung um Gewinne aus Anteilen an Körperschaften wurde an die BFH-Rechtsprechung und die erhöhte Mindestbeteiligungsgrenze angepasst.
- R 10a.1 bis R 10a.4 wurden umfassend überarbeitet und regeln insbesondere den Verlustabzug bei Mitunternehmerschaften.
Fundstellen:
Gewerbesteuer-Richtlinien (GewStR) 2009, 28.4.10, BStBl I, Sondernummer 1/2010
Abruf-Nr. 102242
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