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  • Girokonto - Zugang für alle Bürger?

    Im Jahr 2005 erklärten sich die privaten Banken bereit, jeder Person auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen, sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Dabei sind SCHUFA-Eintragungen alleine kein Grund zur Kontoverweigerung.  

     

    Zum „Girokonto für jedermann“ haben nach Auskunft der Bundesregierung allerdings nicht alle Interessenten Zugang. Zwar stieg die Zahl der Konten zwischen 2006 und 2007 um fast 150.000. Das BMF geht aber davon aus, dass Personen mit finanziellen Schwierigkeiten auch weiterhin nur unter erschwerten Bedingungen Zugang haben. Daher schlägt das BMF vor, die bisher freiwillige Empfehlung zu einer rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute weiterzuentwickeln. Hierzu sind derzeit bereits die Sparkassen durch Landesrecht verpflichtet. Daher zeigten diese Institute in der Praxis bislang auch eher guten Willen als andere Banken. Bei Ablehnung eines Guthabenkontos ist eine Beschwerde möglich.  

     

    (Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann 16.12.08, BT-Drs. 16/11495)