GmbHG – Mindeststammkapital für die GmbH soll deutlich sinken
Das Bundesjustizministerium hat am 29.4.2005 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mindestkapitals für eine GmbH veröffentlicht. Hiernach soll das Mindeststammkapital der GmbH von derzeit 25.000 auf 10.000 EUR abgesenkt werden. Insbesondere Kleinunternehmen und Existenzgründern mit geringem Kapitalbedarf soll die Gründung einer GmbH erleichtert werden. Denn anders als in der Vergangenheit stammt heute die Mehrzahl der Neugründungen von Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, die oft nur ein geringes Startkapital benötigen.
Trotz des deutlich abgesenkten Mindestwertes sollten Firmen auch künftig ihren benötigten Kapitalbedarf überschlagen und bei Bedarf bereits bei der Gründung ein höheres Kapital zeichnen. Denn für viele Unternehmen waren auch die bisherigen 25.000 EUR von Anfang an zu niedrig.
Künftig sollte auf den Geschäftsbriefen einer GmbH sowohl das gezeichnete als auch das eingezahlte Stammkapital angegeben werden. Geschäftsführer, die dies nicht beachten, sollten damit eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit bis zu 10.000 EUR geahndet wird. Am 1.6.2005 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Die geplante Offenlegung ist allerdings nicht mehr enthalten. Die neue Regelung soll am 1.1.2006 in Kraft treten und ist nicht von der Zustimmung des Bundesrates abhängig.
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