Grauer Kapitalmarkt - Stärkung des Anlegerschutzes
Der Regierungsentwurf zum Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts vom 6.4.2011 will im Bereich des grauen Kapitalmarkts den Anlegerschutz verbessern:
- Schärfere Produktregulierung: Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte sollen künftig widerspruchsfrei sein. Die der BaFin einzureichenden Unterlagen müssen Angaben enthalten, die eine Einschätzung zur Zuverlässigkeit des Emittenten erlauben. Eingeführt werden sollen Kurzinformationsblätter, durch die Anleger kurz und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der Vermögensanlagen informiert werden.
- Erhöhte Vertriebsanforderungen: Der Vertrieb von Graumarktprodukten unterliegt den anlegerschützenden Vorschriften des KWG und WpHG sowie der BaFin-Aufsicht. Freie gewerblichen Vermittler von Graumarktprodukten müssen künftig ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen, eine Berufshaftpflichtversicherung und die Eintragung im bereits für Versicherungsvermittler geführten öffentlichen Vermittlerregister nachweisen. Die Vermittler haben strengere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten, um ein entsprechendes Anlegerschutzniveau sicherzustellen.
- Erleichterte Prospekthaftung: Künftig gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Außerdem ergeben sich Erleichterungen bei den Voraussetzungen im Bereich der Haftung für fehlerhafte oder fehlende Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen.
Der Gesetzentwurf soll einen angemessenen Anlegerschutz bieten und gegen unseriöse Produktanbieter und Falschberatung vorgehen. Er ergänzt insoweit das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (5.4.11, BGBl I 11, 538).
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