GrEStG - Zeitpunkt der Steuerpflicht
In zwei Urteilen zur Grunderwerbsteuer geht es um die Steuerentstehung in den Fällen einer aufschiebenden Bedingung beim Grundstückskauf und um die Steuerpflicht bei der Abgabe eines Verkaufsangebots für eine Immobilie.
Steuer entsteht nur bei rechtswirksamem Kaufangebot
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 6und 7 GrEStG unterliegt der Grunderwerbsteuer auch bereits der Anspruch auf Abtretung von Rechten aus einem Kauf-angebot. Ziel ist die Erfassung von solchen sogenannten Zwischengeschäften, bei denen mit Angeboten zum Verkauf von Grundstücken gehandelt wird. Der Grunderwerbsteuer unterliegen daher neben notariell beurkundeten Immobilienkaufverträgen auch Kaufangebote sowohl als einseitiges Vertragsangebot als auch in Form von Ankaufs- oder Optionsverträgen. Allerdings muss es sich um ein bindendes Verkaufsangebot handeln. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls die notarielle Beurkundung. Ein nicht in dieser Form abgegebenes Verkaufsangebot löst daher noch keine Grunderwerbsteuer aus.
Aufschiebende Bedingung zeigt Wirkung
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