II. Ausgewählte Einspruchshinweise
Hinweis der Redaktion
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§ 3c EStG - Bedenken gegen das Halb- und Teileinkünfteverfahren (NEU)
Werbungskosten oder Betriebseinnahmen im Zusammenhang mit zur Hälfte steuerfreien Kapitaleinnahmen dürfen nur mit 50 % und ab 2009 mit 60 % abgesetzt werden. Das BVerfG hatte Verfahren zu der Frage, ob dies zu einer Verletzung des objektiven Nettoprinzips führt, nicht zur Entscheidung angenommen. Aufgabe- und Veräußerungsverluste zählen im Rahmen des § 17 EStG bis 2010 in voller Höhe, wenn aus der wesentlichen Beteiligung zuvor keine Einnahmen geflossen sind. Ab 2011 gilt dies über das JStG 2010 nicht mehr. In den Revisionen unter
- X R 5/10, IV R 14/10, X R 7/10 geht es darum, ob das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG auf eine Teilwert-AfA bei eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen im Betriebsvermögen anwendbar ist.
- IX R 34/10 ist zu klären, ob der ungekürzte Verlustausgleich auch dann gilt, wenn zwar seit Geltung des Halbeinkünfteverfahrens keine steuerfreien Einnahmen aus der Beteiligung erzielt wurden, dafür aber in der Zeit des vorherigen Anrechnungsverfahrens.
- IX R 28/10 wird die Relevanz von Einnahmen vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens geklärt.
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