II. Ausgewählte Einspruchshinweise
Hinweis der Redaktion
Diese und weitere ausgewählte Einspruchshinweise finden Sie auch online unter der Abruf-Nr. 070839. Rufen Sie dazu einfach unsere Homepage (www.iww.de) auf und geben Sie die sechsstellige Abruf-Nr. in das Eingabefeld oben rechts ein. |
§ 2 EStG – Mindeststeuer wohl in Teilen nicht verfassungsgemäß
Der BFH hält § 2 Abs. 3 EStG, wonach der Verlustausgleich innerhalb der Einkunftsarten zwischen 1999 und 2003 eingeschränkt war, wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit für verfassungswidrig und begehrt nun die Entscheidung des BVerfG. Die Vorschrift verwendet sprachlich kaum abgrenzbare, teilweise sogar unzutreffende, unvollständige und irreführende Gesetzesbegriffe. Sie dürfe daher nicht angewandt werden. Nicht entschieden wurde hingegen die Frage, ob die Mindeststeuer gegen die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Eigentumsgarantie, Handlungsfreiheit und der Steuerfreistellung des Existenzminimums verstößt. Hierzu sind noch mehrere Revisionen (XI R 54/05, IX R 42/05, XI R 63/05, XI R 60/05, XI R 16/06, XI R 17/06, XI R 25/06, XI R 35/06) beim BFH anhängig. Bescheide für 1999 bis 2003 sind offenzuhalten. Aussetzung wird gewährt. Sollte die Vorschrift gegen die Normenklarheit verstoßen, würde sie auch nicht bei Verlustzuweisungen und anderen „unechten“ negativen Einkünften wirken. Ab 2004 wurde die Regelung aufgehoben.
BFH 6.9.06, XI R 26/04, beim BVerfG unter 2 BvL 59/06
OFD Hannover 9.12.04, S 2117 - 7 - StO 223, DB 05, 196, FR 05, 223
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig