III. Ausgewählte Einspruchshinweise
(Die aktualisierte Übersicht erscheint zu jedem Quartalsbeginn)
Haushaltsbegleitgesetz 2004
Bundestag und Bundesrat hatten im Dezember 2003 nach einem Vermittlungsverfahren das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) beschlossen. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens sind aus der sog. Koch-Steinbrück-Liste Vorschläge zur Kürzung von Steuervergünstigungen übernommen worden. Fraglich ist, ob der Vermittlungsausschuss durch Einführung von bisher nicht im Gesetzgebungsverfahren behandelter Änderungen die ihm zustehenden Kompetenzen überschritten hat. Insbesondere die Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde kritisiert. Mittlerweile liegen dem BVerfG zwei Verfassungsbeschwerden (2 BvR 412/04, 2 BvR 2491/04) gegen das HBeglG 2004 vor. Hierbei geht es um die Änderung des Biersteuergesetzes.
Das BMF verlautete mit Schreiben vom 12.3.2004, Einsprüche sollen zurückgewiesen und Aussetzung der Vollziehung nicht gewährt werden. Begründung: Das HBeglG sei verfassungskonform zustande gekommen und eine geordnete Haushaltsführung sei höher zu bewerten als das Interesse des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Finanzämter werden sich entsprechend dem BMF-Schreiben verhalten und gem. § 363 Abs. 2 S. 4AO eine Mitteilung über die Fortsetzung des Einspruchs erlassen.
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