Immobilienfonds - Es drohen Kursverluste
Ende Oktober 2008 hatten eine Reihe von offenen Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Die ursprünglich vorgesehene Dreimonatsfrist wurde von den meisten Gesellschaften aber nicht dazu genutzt, ihre Fonds wieder zu öffnen, sodass rund 30 % des Gesamtvermögens der Branche eingefroren ist. Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die Fonds genügend Liquidität gesammelt haben, um drohende Mittelabflüsse befriedigen zu können. Nach § 81 InvG können die Gesellschaften Auszahlungen bis zu zwei Jahre zurückstellen. Dies hat zur Folge, dass Anleger ihre Immobilienfonds nur über die Börse verkaufen können, oftmals zu Kursen unterhalb des Rücknahmepreises.
Eine Handlungsanweisung der BaFin an die Kapitalanlagegesellschaften könnte nun dazu führen, dass es aufgrund einer Neubewertung der Immobilien oder durch Bestandsverkäufe zu Kursverlusten kommt (6.2.08, WA 42-Wp 2136-2009/0081). Derzeit werden die Grundstücke noch mit dem letzten vom Sachverständigenausschuss ermittelten Verkehrswert ausgewiesen, der sich oftmals nicht mehr realisieren lässt. Daher muss untersucht werden, ob eine Neubewertung der Immobilien aufgrund der Änderung wesentlicher Bewertungsfaktoren erforderlich ist. Dies würde automatisch zu einem Kursabschlag durch den weniger wertvollen Vermögensbestand führen.
Zur Beschaffung der erforderlichen Mittel besteht nach Ablauf der Dreimonatsfrist die Verpflichtung auch eine Veräußerung von Vermögensgegenständen zu angemessenen Bedingungen in Betracht zu ziehen (§ 81 S. 2 bis S.4 InvG). Eine Entscheidung dahingehend, dass die Fonds Veräußerungen von Immobilien zu Preisen unterhalb des letzten vom Sachverständigenausschuss ermittelten Verkehrswerts ohne Prüfung von vornherein als unangemessen verwerfen, kann nach Ansicht der BaFin rechtsfehlerhaft sein.