Investmentfonds - Angebote schrumpfen
Deutsche Fondsgesellschaften verkleinern ihre Produktpalette, um den massiven Mittelabflüssen seit Mitte 2008 gegenzusteuern. Alleine Allianz Global Investors reduziert seine Fonds bis Silvester um 109 und in 2010 um weitere 35 Produkte, meist durch Verschmelzung mit anderen Fonds, aber auch durch Schließungen. Hierbei spielt der Sonderaspekt eine Rolle, dass es durch die Übernahme der Cominvest von der Commerzbank viele gleich ausgerichtete Fondsvermögen gibt. Aber auch die Deutsche-Bank-Tochter DWS will ihr Angebot bis Mitte 2010 um rund 100 Fonds vermindern und andere Fondsgesellschaften werden ihre Palette ausdünnen, etwa bei Spezialitätenfonds ohne ausreichende Nachfrage oder den Angeboten, die noch schnell vor Einführung der Abgeltungsteuer auf den Markt geworfen wurden.
In den meisten Fällen wird das Fondsvermögen nicht an die Anleger ausbezahlt, sondern in andere Produkte der gleichen Gesellschaft umgebucht oder durch die Verschmelzung von zwei Fonds ähnlicher Ausstattung im Bestand gehalten. Dabei wird kein Ausgabeaufschlag erhoben und der Bestandsschutz für vor 2009 gekaufte Anteile bleibt erhalten. Steuerlich schlechter sieht es bei der Fondsliquidation aus, der wie ein Verkauf behandelt wird.
- Verschmelzung, Übertragung und Tausch von Fondsanteilen bleiben steuerneutral, indem die erworbenen an die Stelle der hingegebenen Anteile treten (§ 14 Abs. 4 InvStG). Dies stellt keine Veräußerung oder Rückgabe von Wertpapieren dar, sodass Anschaffungspreis und -termin erhalten bleiben und der Kaufpreis nur auf die veränderte Anzahl der Fonds verteilt wird.
- Kommt es hingegen zu einer Fondsschließung, indem das Vermögen an die Besitzer ausgekehrt wird, löst das einen Veräußerungsvorgang aus. Sofern die Titel bereits 2008 im Depot lagen, unterliegt das Vermögen noch nicht § 20 Abs. 2 EStG, sondern ist höchstens im Rahmen des § 23 EStG relevant. Allerdings kann mit der Wiederanlage in andere Wertpapiere kein Bestandsschutz konserviert werden.
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