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  • Investmentfonds - Antizyklisches Handeln kann sich jetzt bei Immobilien lohnen

    Offene Immobilienfonds waren in der Vergangenheit der Renner bei konservativen Privatanlegern. Renditen um die 5 v.H. pro Jahr, keine Verluste und auch noch zum Teil steuerfreie Ausschüttungen waren ein hervorragende Argumente bei fallenden Aktienkursen oder geringen Kapitalmarktzinsen. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Hohe Leerstandsraten, insolvente Mieter und Wertabschreibungen auf den Immobilienbestand beherrschen eher die Schlagzeilen und sorgen zum Teil für Jahresrenditen unter 1 v.H. Einige Fonds wie etwa die Deka hatten enorme Liquiditätsprobleme, die massive Anteilsrückgabe der Anleger bewältigen zu können. Die offenen Immobilienfonds grundbesitz-invest, KanAm-grundinvest sowie KanAm US-grundinvest wurden wegen ungewöhnlich hoher Abflüsse und damit verbundener Liquiditätsengpässe sogar zwischenzeitlich geschlossen. Anleger konnten weder Papiere zurück geben noch neue erwerben. Dieses Szenario hat dazu geführt, dass einige Fonds die Manager ausgetauscht und andere ihre Bewertung realistischen Größen angepasst haben.  

     

    Die Ausgangssituation für Anleger

     

    Diese aktuelle Situation können Anleger nutzen, um in Immobilienfonds einzusteigen, die einen Großteil ihrer Gelder in heimische Objekte investiert haben. Denn im Gegensatz zu Bürokomplexen in Ausland waren besonders deutsche Gebäude von wirtschaftlichen Flauten getroffen. Hier könnte nunmehr eine Trendwende einsetzen. Aussichtsreich sind hier Gesellschaften, die viele neue Immobilien mit langen Mietverträgen im Portfolio haben. Offene Immobilienfonds unterliegen im Gegensatz zu geschlossenen Modellen den gesetzlichen Regeln für herkömmliche Investmentfonds, also dem InvG sowie dem InvStG. Die Fondsgesellschaft gibt laufend neue Anteile aus und nimmt diese auch wieder zurück. Der Kurs wird börsentäglich veröffentlicht. Mit offenen Immobilienfonds ist es auch für Kleinanleger als Teilhaber am Fondsvermögen möglich, in Grundbesitz zu investieren.  

     

    Die Ausschüttungen sind nur teilweise steuerpflichtig. Der steuerfreie Ertrag ergibt sich aus der AfA, dem Verkaufserlös sowie Auslandserträgen. Der Auslandsertrag unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Die steuerpflichtigen Erträge offener Immobilienfonds sind Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Veräußerungsgewinne innerhalb von zehn Jahren sind steuerpflichtig. Die Spekulationsfrist wird aber von allen inländischen Fondsgesellschaften beachtet, indem Verkäufe erst für steuerfreie Zeiten geplant werden.