Investmentfonds - Nachteile der Abgeltungsteuer wirken belastend auf die Langfristanlage
Investmentfonds genießen derzeit den Vorteil, dass die von den Gesellschaften realisierten Gewinne aus Börsen- und Terminmarktgeschäften für Privatanleger gem. § 2 Abs. 3 InvStG unabhängig von der Haltefrist steuerfrei bleiben. Das können die Fondsbesitzer über zwei Varianten realisieren:
- In der Ausschüttung enthaltene Gewinne bleiben steuerfrei.
- Im Fall der Thesaurierung gelten die Gewinne als nicht zugeflossen. Der im Fondskurs enthaltene Gewinn bleibt durch einen Verkauf der Anteile nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.
Bevorzugt werden generell Aktien- und Hedge-Fonds, aber auch Rentenpapiere, die auf steuerfreie Gewinne aus niedrigverzinsten Anleihen setzen. Offene Immobilienfonds hingegen müssen die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG beim Verkauf der Objekte beachten.
Im Rahmen der ab 2009 geplanten Abgeltungsteuer in Höhe von 25 v.H. auf sämtliche Kapitalerträge ändert sich das Verfahren. Auf die Neuregelungen sollten insbesondere die Anleger bereits jetzt hingewiesen werden, die langfristig über Sparpläne auf Investmentfonds etwa für die Altersvorsorge setzen:
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