InvG - Neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds
Über das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung setzt die Große Koalition ihr Vorhaben um, Arbeitnehmer verstärkt an ihrem Unternehmen zu beteiligen (s. AStW 08, 430). Das Gesetz soll für Lohnzahlungszeiträume ab 2009 gelten und bietet die neue Möglichkeit zur Einrichtung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds. Die direkte Beteiligung und die Beteiligung über einen solchen speziellen Fonds sollen in gleicher Höhe gefördert werden. Dafür wird über die §§ 90 ff. InvG die neue Fondsart Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen definiert. Die Fonds müssen 75 v.H. der Anlagemittel in die Unternehmen investieren, die ihren Mitarbeitern freiwillige Leistungen zum Erwerb von solchen Fondsanteilen gewähren. Der Rest fließt zur Risikostreuung in herkömmliche Geldmarktinstrumente.
Anders als herkömmliche Investmentfonds erwerben die Mitarbeiterbeteiligungsfonds statt Aktien vorrangig nicht börsennotierte Beteiligungen an den Unternehmen, die ihren Mitarbeitern freiwillige Leistungen zum Erwerb von Anteilen an dem Sondervermögen gewähren, sowie unverbriefte Darlehensforderungen. Sie müssen höchstens einmal monatlich einen Kurs festlegen und einmal jährlich Anteile zurücknehmen. Flankiert werden soll das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell durch weitere Vorhaben:
- Weder für die Unternehmen noch für die Beschäftigten besteht ein Zwang zur Teilnahme an Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.
- Unternehmen und Belegschaft können die Rahmenbedingungen selbst festlegen, etwa die Höhe der Gewinn- und Verlustbeteiligung, Laufzeit, Sperrfrist und Kündigungsbedingungen.
- Sofern ein Unternehmen das neue Modell anbietet, muss er es grundsätzlich allen Beschäftigten offenhalten.
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