InvZulG - Überleitung der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2003 auf 2008
Nach der BFH-Rechtsprechung sind die durch das InvZulG 2007 begünstigten Betriebe von den übrigen Wirtschaftszweigen auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige abzugrenzen. Diese Klassifikation wurde für 2008 neu geordnet und ersetzt die Einordnung aus 2003. Hiernach fallen einige bislang geförderte Wirtschaftszweige heraus, andere kommen neu hinzu. Zudem wechselt eine Reihe von Betrieben in eine andere Begünstigungsgruppe. Zur erstmaligen Anwendung hat das BMF folgende Grundregeln aufgestellt:
- Eine Umgruppierung des Betriebs zu einem nicht begünstigten Wirtschaftszweig gilt erst für solche Erstinvestitionsvorhaben, mit denen nach dem 31.12.2008 begonnen wird.
- Gehört ein Betrieb erstmals in den begünstigten Wirtschaftszweig, gilt die neue Klassifikation für alle Investitionsvorhaben, mit denen nach dem 31.12.2007 begonnen wird. Frühere Maßnahmen sind nicht begünstigt.
- Scheidet ein Betrieb aus dem Kreis der begünstigten Wirtschaftszweige aus, hat das keinen Einfluss auf die Einbehaltung der Zurechnungs-, Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen aufgrund der Klassifikation aus 2003.
Praxishinweis: Die Gliederung der Klassifikation 2008 ist auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts veröffentlicht. Das BMF-Schreiben enthält darüber hinaus Übersichten, aus denen sich die Auswirkungen auf die von der Umstellung betroffenen Wirtschaftszweige ergeben.
Fundstellen:
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